Korrekt!
Bei so einer “Justiz-Operation” hätte man immer das Schutzrecht des Beschuldigten beachten müssen -
aber seit der meiner Meinung nach politisch motivierten “öffentlichen Festnahme und Durchsuchung/Beschlagnahme” beim Fall Zumwinkel ist in Deutschland keiner mehr vor Rufmord sicher – selbst der kleine Bürger nicht, der sich mit einer anderen Meinung in der Öffentlichkeit den radikalen “Kräften” (zumeist links-grünen) und deren “Verständnis” von Meinungsfreiheit aussetzt!
Jep, die Rechte der Beschuldigten. Mehr ist nämlich die Sängerin nicht, sie ist “nur” beschuldigt. Es wäre nicht das erste Mal, dass sich ein XYZ-Pseudo-Promi oder enttäuschter Ex medienwirksam in Szene setzt.
für mich ist im ersten aufschlag wichtiges in der pressemitteilung der deutschen aids-hilfe gesagt, die die verhaftung deutlich kritisiert. http://www.ondamaris.de/?p=9373
Nein, ondamaris, so war das keinesfalls von mir gemeint:
Nicht der Schutz von HIV-Infizierten oder die Freilassung von Frau Nadja Benaissa stehen im Vordergrund,
sondern die Rechte eines jeden Beschuldigten;
die Haft haben Richter zu beurteilen,
und Schutz haben in erster Linie die Nicht-Infizierten vor den HIV-Trägern verdient – nicht umgekehrt!
Ich mag die reißerische Berichterstattung der BILD auch nicht, schon gar nicht die Vorverurteilung. Blicke ich aber allein auf die Einstweilige Verfügung, muss ich sagen: Der Anwalt von der Sängerin hat dazu beigetragen (Vermutung), die Berichtslage nicht zu verbessern, sondern Beißrefelxe bei vielen Journalisten ausgelöst… Mein Kollege hat das hiert etwas beleuchtet: http://www.litigation-pr-blog.de/2009/04/16/pr-periskop-i-barendienst-fur-nadja-.
Ich spreche nicht für die Berichterstattung und begrüße sie nicht. Aber eine andere Kommunikationsstrategie hätte hier sicher eher geholfen als Rechtsmittel…
benaissa/
Aus dem Beitrag hier ist zu entnehmen, dass die faktische Zensur durch die Einstweilige Verfügung auch Bauchschmerzen bereitet. Der zugrundeliegende Streitpunkt ist oft genug beleuchtet worden: Wie weit geht das Recht auf Information und auch das Recht der Presse? Wo sind die Rechte des Betroffenen dabei?
Ich sage ja gerade nicht, dass hier alles in Butter ist. Jenseits des Rechts würde ich aus moralischer und ethischer Sicht anders oder gar nicht über einen Fall wie diesen berichten, wäre ich Chefredakteur eines Mediums. Die Medienlandschaft ist aber kein Wunschkonzert… Gäbe es eine eindeutige falsche Behauptung, wäre dagegen auch sicher ein juristischer Schritt zu erwägen – ich denke aber, als das Kind bereits in den Brunnen gefallen war, hätte es Wege gegeben, die den Rechten der Betroffenen, ihrer Reputation, ihrem Ansehen besser geholfen hätten, als das juristische Geschütz.
Mir geht es nicht darum, ob ich das gut finde oder nicht. Meine Perspektive: Wie hole ich das Beste für einen Mandanten heraus, wenn ich weiß, wie es um die Medienlandschaft und die juritische Lage bestellt ist…
@ quadraturacirculi
“Blond // 16. April 2009 um 14:20
Ich ziehe meinen Kommentar von 11:40 Uhr zurück.”
stammt nicht von mir
Bitte mal überprüfen, wer da so unseriös ist und sich mit fremder “Feder” einbringt!
Ich habe es entsprechend gekennzeichnet. Die andere IP war mir schon aufgefallen, ein wenig verwundert war ich ebenfalls. Allerdings posten einige Leser mit unterschiedlichen IP.
NEUES: http://www.welt.de/vermischtes/article3571345/Benaissas-Strafverteidiger-legt-das-Mandat-nieder.html
“No-Angels-Sängerin
Benaissas Strafverteidiger legt das Mandat nieder
17. April 2009, 11:28 Uhr
… Die Staatsanwaltschaft Darmstadt und die Verteidigung sprachen am Freitag über die Fortdauer der Untersuchungshaft für die Sängerin. …
Kommentar von Jo 12:00 Uhr:
Nachdem die Presse die Erkrankung der Sängerin hinausposaunt hat, ist doch wohl kaum noch eine Wiederholungsgefahr gegeben … , denn inzwischen weiss jedermann Bescheid. Warum also wird Benaissa immer noch nicht freigelassen? Seltsamer Fall.”
Die letzten beiden Worte sind auch genau meine Meinung !
“Warum also wird Benaissa immer noch nicht freigelassen? ”
Laut BILD-Zeitung soll sie 200’000 Euro Schulden. Wenn man sie jetzt rausläßt, dann haut sie am Ende ins Ausland ab, um sich dem Prozess zu entziehen und ihre Schulden nicht bezahlen zu müssen.
Korrekt!
Bei so einer “Justiz-Operation” hätte man immer das Schutzrecht des Beschuldigten beachten müssen -
aber seit der meiner Meinung nach politisch motivierten “öffentlichen Festnahme und Durchsuchung/Beschlagnahme” beim Fall Zumwinkel ist in Deutschland keiner mehr vor Rufmord sicher – selbst der kleine Bürger nicht, der sich mit einer anderen Meinung in der Öffentlichkeit den radikalen “Kräften” (zumeist links-grünen) und deren “Verständnis” von Meinungsfreiheit aussetzt!
Jep, die Rechte der Beschuldigten. Mehr ist nämlich die Sängerin nicht, sie ist “nur” beschuldigt. Es wäre nicht das erste Mal, dass sich ein XYZ-Pseudo-Promi oder enttäuschter Ex medienwirksam in Szene setzt.
für mich ist im ersten aufschlag wichtiges in der pressemitteilung der deutschen aids-hilfe gesagt, die die verhaftung deutlich kritisiert.
http://www.ondamaris.de/?p=9373
im großen und ganzen stimme ich dir zu
Nein, ondamaris,
so war das keinesfalls von mir gemeint:
Nicht der Schutz von HIV-Infizierten oder die Freilassung von Frau Nadja Benaissa stehen im Vordergrund,
sondern die Rechte eines jeden Beschuldigten;
die Haft haben Richter zu beurteilen,
und Schutz haben in erster Linie die Nicht-Infizierten vor den HIV-Trägern verdient – nicht umgekehrt!
Ich mag die reißerische Berichterstattung der BILD auch nicht, schon gar nicht die Vorverurteilung. Blicke ich aber allein auf die Einstweilige Verfügung, muss ich sagen: Der Anwalt von der Sängerin hat dazu beigetragen (Vermutung), die Berichtslage nicht zu verbessern, sondern Beißrefelxe bei vielen Journalisten ausgelöst… Mein Kollege hat das hiert etwas beleuchtet: http://www.litigation-pr-blog.de/2009/04/16/pr-periskop-i-barendienst-fur-nadja-.
Ich spreche nicht für die Berichterstattung und begrüße sie nicht. Aber eine andere Kommunikationsstrategie hätte hier sicher eher geholfen als Rechtsmittel…
benaissa/
@ Valentin
Aus dem Beitrag hier ist zu entnehmen, dass die faktische Zensur durch die Einstweilige Verfügung auch Bauchschmerzen bereitet. Der zugrundeliegende Streitpunkt ist oft genug beleuchtet worden: Wie weit geht das Recht auf Information und auch das Recht der Presse? Wo sind die Rechte des Betroffenen dabei?
Ich sage ja gerade nicht, dass hier alles in Butter ist. Jenseits des Rechts würde ich aus moralischer und ethischer Sicht anders oder gar nicht über einen Fall wie diesen berichten, wäre ich Chefredakteur eines Mediums. Die Medienlandschaft ist aber kein Wunschkonzert… Gäbe es eine eindeutige falsche Behauptung, wäre dagegen auch sicher ein juristischer Schritt zu erwägen – ich denke aber, als das Kind bereits in den Brunnen gefallen war, hätte es Wege gegeben, die den Rechten der Betroffenen, ihrer Reputation, ihrem Ansehen besser geholfen hätten, als das juristische Geschütz.
Mir geht es nicht darum, ob ich das gut finde oder nicht. Meine Perspektive: Wie hole ich das Beste für einen Mandanten heraus, wenn ich weiß, wie es um die Medienlandschaft und die juritische Lage bestellt ist…
Ich ziehe meinen Kommentar von 11:40 Uhr zurück.
@ quadraturacirculi
“Blond // 16. April 2009 um 14:20
Ich ziehe meinen Kommentar von 11:40 Uhr zurück.”
stammt nicht von mir
Bitte mal überprüfen, wer da so unseriös ist und sich mit fremder “Feder” einbringt!
@ Blond
Ich habe es entsprechend gekennzeichnet. Die andere IP war mir schon aufgefallen, ein wenig verwundert war ich ebenfalls. Allerdings posten einige Leser mit unterschiedlichen IP.
Sorry für die Unannehmlichkeiten.
Pingback: Allein gegen die BILD | Einstweilige Verfügung gegen BILD im Fall Nadja Benaissa « homo …
NEUES:
http://www.welt.de/vermischtes/article3571345/Benaissas-Strafverteidiger-legt-das-Mandat-nieder.html
“No-Angels-Sängerin
Benaissas Strafverteidiger legt das Mandat nieder
17. April 2009, 11:28 Uhr
… Die Staatsanwaltschaft Darmstadt und die Verteidigung sprachen am Freitag über die Fortdauer der Untersuchungshaft für die Sängerin. …
Kommentar von Jo 12:00 Uhr:
Nachdem die Presse die Erkrankung der Sängerin hinausposaunt hat, ist doch wohl kaum noch eine Wiederholungsgefahr gegeben … , denn inzwischen weiss jedermann Bescheid. Warum also wird Benaissa immer noch nicht freigelassen? Seltsamer Fall.”
Die letzten beiden Worte sind auch genau meine Meinung !
Die einstweilige Verfügung mag richtig sein. Ansonsten sehe ich den Fall mit komplett anderen Augen:
http://antifo.wordpress.com/2009/04/17/nadja-benaissa-das-rechtsverstandnis-der-deutschen-aids-hilfe/
“Warum also wird Benaissa immer noch nicht freigelassen? ”
Laut BILD-Zeitung soll sie 200’000 Euro Schulden. Wenn man sie jetzt rausläßt, dann haut sie am Ende ins Ausland ab, um sich dem Prozess zu entziehen und ihre Schulden nicht bezahlen zu müssen.
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